Rückerstattung vom Energieversorger

Unser Kunde Christian A. berichtet,  wie schnell sich dank Rückerstattung vom Energieversorger die Anschaffung des S0-Recorders bezahlt gemacht hat.

Hier seine kleine Geschichte:

„Wie es so ist, in einem neuen umgebautem Haus, ist man erst einmal erstaunt, wie hoch der Stromverbrauch im letzten Jahr war.

Nach einer längeren Diskussion mit meiner Freundin habe ich mich dann auf die Suche gemacht, um dem erhöhten Stromverbrauch auf die Schliche zu kommen. Als erste Maßnahme habe ich mir von allen elektrischen Verbrauchern die Leistung aufgeschrieben und dann in unserer Abwesenheit den Zählerstand notiert. Da wir bis zu 10 Stunden am Tag nicht zu Hause sind, ergaben sich nach längerem Aufschreiben für mich keine logischen Verbrauchszahlen.

Nun war mein Jagdinstinkt geweckt – zu diesem Zeitpunkt musste meine Freundin schon etwas mitmachen, Wäsche waschen, Trockner betreiben nur nach Absprachen etc. Da die ganze Sache vom Verbrauch her keine Logik ergab, hatte ich hier das erste Mal den Zähler in Verdacht, jedoch meinte ein befreundeter E-Meister, dass er von einem fehlerhaften Zähler noch nie gehört habe.

Nur wie testet man einen Zähler? Dann fand ich die Lösung: Alle Verbraucher, Sicherungen ausgeschaltet und eine Lampe mit 1000 Watt eine Stunde betreiben. Hierbei ergab sich, dass der Verbrauch höher als 1 kWh war. Nun stand für mich fest, der Zähler ist das Problem. Habe dann von einem Unternehmen einen geeichten Parallel-Zähler mit S0 Ausgang einbauen lassen.

Bei OnTimeLine habe ich mir das Starter Set bestellt. Nun konnte ich nach einer Woche feststellen, dass der Zähler eine positive Abweichung von > 19 % hat.

Diesen Fehler von 19 % habe ich dann in einem persönlichen Gespräch den Stadtwerken mitgeteilt. Die erste Aussage, die ich hier bekam war, dass viele Leute dies meinen, wenn Sie ihre Stromabrechnung bekommen. Ich sagte dem Mitarbeiter dass ich dies jedoch belegen kann, da ich einen Parallel-Zähler einbauen lassen habe. Nach einer dann intensiven Diskussion teilte man mir mit, dass man den Zähler wechseln wird und an einer Staatlichen Prüfstelle prüfen wird. Die Kosten, die hier entstehen durch Austausch und Prüfen des Zählers würden zu meinen Lasten gehen, wenn hier kein Fehler festgestellt wird. Das Prüfen sollte 150 Euro Kosten, das war mir dann auch egal.

Rückerstattung vom Energieversorger nach Austausch des defekten Zählers

Der Zähler der Stadtwerke wurde dann getauscht und mein Vergleich zwischen den beiden geeichten Zählern ergab eine Abweichung von kleiner 0,5%. Nach guten 8 Wochen habe ich dann Bescheid bekommen, dass der ausgebaute Zähler einen Messfehler von 19% hat (s. Prüfschein). Dies hat mich sehr gefreut, die Stadtwerke haben dann aus den letzten drei Jahren eine Rechnungskorrektur gemacht.

In der Zeit des Wartens auf das Prüfergebnis bin ich an das Optimieren des Stromverbrauches gegangen (Und mache dies immer noch).

Mit der Software habe ich dann auch schnell Übeltäter gefunden, die einen hohen Stromverbrauch hatten. Einmal war es ein Kühlschrank, der sehr oft lief und ersetzt wurde, Beleuchtungen, die wir durch LED-Lampen getauscht haben. Jedoch fanden meine Freundin und ich, dass auch unser Verbrauchsverhalten falsch war. Das beste Beispiel für uns beide war die Kaffeemaschine, die alle 10 – 12 Minuten den Kaffee wieder erwärmt. Ein Trockner, der sehr oft gebraucht wurde, Licht, welches im Hausflur zu lange eingeschaltet war. Ein TV oder Radio, die eingeschaltet waren, obwohl keiner im Zimmer war. Diese Liste war sehr lang.

Nicht zu vergessen: Man erkennt Verbraucher, die zu oft oder zu lange laufen, so unsere Grundwasserpumpe, bei der der Schwimmerschalter klemmte.

Zur Zeit haben wir einen Jahresverbrauch von ca. 3.600 kWh für ein freistehendes Einfamilienhaus mit Oelheizung. Zu Spitzenzeiten hatten wir einen Jahresverbrauch von ca. 4.500 kWh.

Als Ergebnis kann ich nur sagen, dass die 106,75 Euro für das Starter-Set gut angelegt sind.“

Anlagen: Zähler Prüfschein, Rechnungskorrektur der Stadtwerke

Antwort OnTimeLine:

Vielen Dank für diesen informativen Beitrag, mit dem deutlich wird, dass weder einfache Energie-Monitore, Steckdosen-Messgeräte noch „Stromspar-Apps“ etc. geeignet wären, dem Energieversorger nachzuweisen, dass Abrechnungen fehlerhaft sind. Für den Nachweis inkorrekter Verbrauchserfassung sind zumindest eichfähige Stromzähler notwendig, nicht hingegen „Schätzeisen“, die nur den Strom und nicht auch phasenrichtig die Spannung erfassen, um daraus die Wirkleistung zu errechnen.

Unsere Starter- und Erweiterungs-Sets sind auf Anfrage mit geeichten Zählern erhältlich.

Anmerkung zum Prüfschein:

Es kann vom Käufer des Hauses natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einer der Vorbesitzer versehentlich einen starken Magneten im Umfeld des betroffenen Zählers verwahrt hat.

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